Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr.pdf

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Der Bundesminister der Verteidigung
Bonn, 19. Januar 1979
Ich er lasse die Zentr ale Dienstvor schr ift
Abkür zungen für den Gebr auch in der Bundeswehr
- Deutsche Abkür zungen –
ZDv 64/10
In Vertretung
Dr. Hiehle
Federführung: Führ ungsstab der Str eitkr äfte IV 1
Hinweis der Fa. Breuer-Computerpublishing
1. Änderung 1 vom 20. Juli 1995 wurde eingearbeitet.
2. Alle Abkürzungen wurden eingescannt und anschließend manuell überarbeitet.
Dennoch ist nicht auszuschließen, daß Abkürzungen fehlerhaft wiedergegeben
werden.
3. Diese ZDv 64/10 wurde mit Stand 17.09.1999 erstellt.
ZDv 64/10
Vor bemer kung
1. Diese Dienstvorschrift enthält deutsche Abkürzungen und ihre Bedeutungen, die im Geschäftsbereich
des Bundesministers der Verteidigung auftreten können. Ihre einheitliche Schreibweise wird hiermit
festgelegt. Dem gegenüber der vorigen Ausgabe wesentlich erweiterten Umfang dieser Dienstvorschrift
hegen Beiträge aller Führungsstäbe und Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung zugrunde.
2. Abkürzungen sollten in Wort und Schrift möglichst vermieden werden. Es gibt jedoch viele Fälle, in
denen es zweckmäßig oder üblich ist, Abkürzungen zu verwenden.
3. Technische Spezialabkürzungen und solche besonderer Fachgebiete sind nur in geringem Umfange
aufgenommen worden; Abkürzungen, die nur historische Bedeutung haben, enthält diese Dienstvorschrift
nicht.
4. Fremdsprachige Abkürzungen und ihre Bedeutungen werden in einer besonderen Dienstvorschrift
erfaßt.
ZDv 64/10
Inhaltsver zeichnis
Kapitel
Anweisungen und Erläuterungen
101-120
I.
Allgemeines
101-104
II.
Verwendung von Abkürzungen
105-108
III.
Bildung und Schreibweise von Abkürzungen
109-116
IV.
Hinweise für den Benutzer
117-120
Kapitel 2
Alphabetisches Verzeichnis der Bezeichnungen und ihrer Abkürzungen
Kapitel 3
Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen und ihrer Bedeutungen
ZDv 64/10
101- 108
Kapitel 1
Anweisungen und Er läuter ungen
I. Allgemeines
101. Durch Abkürzungen können Raum und Zeit und damit Material und Geld eingespart werden.
Abkürzungen erfüllen diesen Zweck aber nur, wenn alle Beteiligten sie kennen und verstehen.
102. Diese Dienstvorschrift soll dem willkürlichen und uneinheitlichen Gebrauch von Abkürzungen
entgegenwirken. Die bisher in der Bundeswehr angewandte Methode der Bildung von Abkürzungen hat
sich weitgehend bewährt, ist in den Truppengebrauch eingegangen und wird grundsätzlich beibehalten.
103. Abkürzungsregeln (z. B. DIN 2340 oder nach Duden) wurden in dieser Dienstvorschrift weitgehend
berücksichtigt. Sie mußten jedoch teilweise für den Gebrauch in der Bundeswehr aus
Zweckmäßigkeitsgründen abgewandelt werden. Trotz der Bemühungen um eine einzige Systematik bei
der Bildung von Abkürzungen ließen sich Abweichungen aus verschiedenen Gründen nicht immer
vermeiden.
104. Abkürzungen für den Bereich der Bundeswehr werden vom Bundesminister der Verteidigung
(federführendes Referat: Fü S IV 1) festgelegt. Anträge sind auf dem Dienstweg vorzulegen.
II. Ver wendung von Abkür zungen
105. Sollen Bezeichnungen, die in dieser Dienstvorschrift enthalten sind, abgekürzt werden, sind nur die
dafür vorgesehenen Abkürzungen zu benutzen.
106. Werden Abkürzungen verwendet, sind sie bei ihrem ersten Vorkommen zu erläutern, indem die
Abkürzung der ausgeschriebenen Bezeichnung in Klammern angefügt wird. Davon darf nur abgewichen
werden, wenn zu erwarten ist, daß die Bedeutung einer Abkürzung allgemein bekannt ist. Werden
Abkürzungen in größerem Umfang verwendet, empfiehlt sich ihre Zusammenfassung in einem
alphabetischen Verzeichnis möglichst am Anfang des Schriftstückes.
107. Hinsichtlich der Verwendung von Abkürzungen in Dienstvorschriften wird auf Nr 320 der ZDv 90/1
"Die Dienstvorschriften der Bundeswehr" verwiesen. Für den Gebrauch von Abkürzungen beim
Schriftverkehr innerhalb der NATO-Streitkräfte gelten die Bestimmungen des
Standardisierungsübereinkommens (STANAG) Nr 2066, Äußere Form des militärischen Schriftverkehrs.
108. Abkürzungen, die für eng umgrenzte Fach- und Spezialgebiete meist mit dem Zwang zu größter
Kürze entwickelt wurden, können nur für diese Bereiche gelten und sind für eine allgemeine Verwendung
nicht vorgesehen und geeignet.
109-116
III. Bildung und Schr eibweise von Abkür zungen
109. Folgende Arten von Abkürzungen sind verwendet worden:
- Initialabkürzungen (SKA = Streitkräfteamt),
- Abbrechungen (App = Apparat),
- Zusammenziehungen (Ldg = Landung),
- durch "Baukastensystem" gebildete Abkürzungen (PzGrenKp = Panzergrenadierkompanie),
- aus vorstehenden Arten gemischte Abkürzungen.
110. Bei der Bildung von Abkürzungen soll der Anfangsbuchstabe der Abkürzung mit dem der
Bezeichnung übereinstimmen. Wird das "Baukastensystem" angewendet, soll die Reihenfolge der
einzelnen "Bausteine" der Abkürzung derjenigen der Wortelemente der Bezeichnung entsprechen.
111. Wegen der besseren optischen Erfaßbarkeit werden die Abkürzungen bei normaler Schreibweise im
allgemeinen mit wechselnden Groß- und Kleinbuchstaben geschrieben (z. B. MatABw). Da jedoch oft
eine gemischte Verwendung von großen und kleinen Buchstaben technisch nicht möglich ist (z. B. bei
Fernschreiben und teilweise in der Datenverarbeitung), ist für die Bedeutung der Abkürzung nur die
Gesamtzeichenfolge maßgebend.
112. Eine Abkürzung gilt für alle grammatischen Formen einer Bezeichnung. Könnten Mißverständnisse
entstehen, so ist entweder der Artikel voranzustellen oder die Bezeichnung auszuschreiben. Für wenige
Pluralformen wurden jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen eigene Abkürzungen gebildet.
113. Punkte werden bei der Bundeswehr am Ende von Abkürzungen oder deren ..Bausteinen" fast immer
weggelassen. Sie wurden nur dort beibehalten, wo es zur Kennzeichnung von Bedeutungsunterschieden
erforderlich war oder wo es notwendig erschien, dem allgemeinen Gebrauch zu folgen. Dies kann auch
bei der Verwendung anderer Zeichen zutreffen.
114. Der Schrägstrich wird bei Abkürzungen überwiegend für die Darstellung der Konjunktion "und"
verwendet.
115. Abkürzungen, auch nach dem "Baukastensystem" zusammengesetzte, werden bis auf wenige
Ausnahmen ohne Zwischenraum geschrieben. Wo nur große oder nur kleine Buchstaben zur Verfügung
stehen, kann zur Erleichterung der Lesbarkeit ein Zwischenraum zwischen die einzelnen "Bausteine"
gesetzt werden.
116. Abkürzungen sollen in ungetrennter Schreibweise auf einer Zelle stehen.
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